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BayVGH: Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks ohne Rechtsgrundlage unzulässig
Einleitung Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 15. Februar 2024, dass die datenschutzrechtliche Generalklausel des Art. 4 Abs. 1 BayDSG im entschiedenen Fall keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks durch eine Gemeinde ist (BayVGH, Beschl. v. 15.2.2024 – 4 CE 23.2267). Sachverhalt Eine Stadt wollte Grundstücke im Gemeindegebiet durch beauftragte Ingenieurbüros mit Drohnen bildlich erfassen und georeferenzieren lassen. Z
Martin Mittelbach
vor 12 Stunden3 Min. Lesezeit


Was ist die Panoramafreiheit?
Ohne die Panoramafreiheit (oder Straßenbildfreiheit) wäre es nahezu unmöglich, Filme oder Fotografien im öffentlichen Raum anzufertigen. Die Urheberrechte an öffentlichen Bauwerken, Denkmälern, Brunnen etc. würden dem entgegenstehen. Als Werke der Baukunst sind nicht nur Geschäftshäuser, Fabrikbauten und Familienhäuser urheberrechtlich geschützt, sondern auch Brücken, Denkmäler, Plätze und Gartenanlagen. Das Herstellen von Fotografien von fremden Bauwerken ohne Einwilligung
Martin Mittelbach
25. Jan. 20252 Min. Lesezeit


Zum Personenbezug von Geodaten
Das Datenschutzrecht ist anwendbar, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Namen und Adressdaten einen Personenbezug aufweisen können. Auch Geodaten können Personen mittelbar identifizieren und somit unter die DSGVO fallen, wenn durch die Verschränkung mit weiteren Datenquellen der Personenbezug hergestellt werden kann. Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, welches Zusa
Martin Mittelbach
9. Juni 20242 Min. Lesezeit
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