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KI in der Geodatenverarbeitung: Was seit dem 2. August 2026 gilt
Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die KI-Verordnung an mehreren Stellen entschärft. Für Vermessung, Geo-IT und geodatenführende Stellen bleibt gleichwohl ein überschaubarer, aber konkreter Pflichtenkreis. Dieser Beitrag ordnet ein, was tatsächlich zu tun ist – und was nicht. Die Fristen im Überblick Gegenstand Geltungsbeginn Transparenzpflichten nach Art. 50 2. August 2026 Art. 50 Abs. 2 für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden (Art.
Martin Mittelbach
vor 3 Tagen5 Min. Lesezeit
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