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BayVGH: Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks ohne Rechtsgrundlage unzulässig
Einleitung Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 15. Februar 2024, dass die datenschutzrechtliche Generalklausel des Art. 4 Abs. 1 BayDSG im entschiedenen Fall keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks durch eine Gemeinde ist (BayVGH, Beschl. v. 15.2.2024 – 4 CE 23.2267). Sachverhalt Eine Stadt wollte Grundstücke im Gemeindegebiet durch beauftragte Ingenieurbüros mit Drohnen bildlich erfassen und georeferenzieren lassen. Z


KI in der Geodatenverarbeitung: Was seit dem 2. August 2026 gilt
Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die KI-Verordnung an mehreren Stellen entschärft. Für Vermessung, Geo-IT und geodatenführende Stellen bleibt gleichwohl ein überschaubarer, aber konkreter Pflichtenkreis. Dieser Beitrag ordnet ein, was tatsächlich zu tun ist – und was nicht. Die Fristen im Überblick Gegenstand Geltungsbeginn Transparenzpflichten nach Art. 50 2. August 2026 Art. 50 Abs. 2 für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden (Art.


BGH: Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
In seinem Urteil vom 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass mit Hilfe einer Drohne angefertigte Luftaufnahmen nicht der Panoramafreiheit unterfallen. (BGH-Urteil vom 23.10.24 – I ZR 67/23) Geklagt hatte eine Verwertungsgesellschaft, die Rechte und Ansprüche von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten im visuellen Bereich (Malern, Bildhauern und Fotografen) wahrnimmt, gegen einen Buchverlag. Dieser hatte in einem Reiseführer von Halden im Ruhrgebiet mi


Was ist die Panoramafreiheit?
Ohne die Panoramafreiheit (oder Straßenbildfreiheit) wäre es nahezu unmöglich, Filme oder Fotografien im öffentlichen Raum anzufertigen. Die Urheberrechte an öffentlichen Bauwerken, Denkmälern, Brunnen etc. würden dem entgegenstehen. Als Werke der Baukunst sind nicht nur Geschäftshäuser, Fabrikbauten und Familienhäuser urheberrechtlich geschützt, sondern auch Brücken, Denkmäler, Plätze und Gartenanlagen. Das Herstellen von Fotografien von fremden Bauwerken ohne Einwilligung


Zum Personenbezug von Geodaten
Das Datenschutzrecht ist anwendbar, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Namen und Adressdaten einen Personenbezug aufweisen können. Auch Geodaten können Personen mittelbar identifizieren und somit unter die DSGVO fallen, wenn durch die Verschränkung mit weiteren Datenquellen der Personenbezug hergestellt werden kann. Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, welches Zusa

geoinformation-law
Geoinformation und Recht
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