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KI in der Geodatenverarbeitung: Was seit dem 2. August 2026 gilt
Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die KI-Verordnung an mehreren Stellen entschärft. Für Vermessung, Geo-IT und geodatenführende Stellen bleibt gleichwohl ein überschaubarer, aber konkreter Pflichtenkreis. Dieser Beitrag ordnet ein, was tatsächlich zu tun ist – und was nicht. Die Fristen im Überblick Gegenstand Geltungsbeginn Transparenzpflichten nach Art. 50 2. August 2026 Art. 50 Abs. 2 für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden (Art.


BGH: Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
In seinem Urteil vom 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass mit Hilfe einer Drohne angefertigte Luftaufnahmen nicht...


Was ist die Panoramafreiheit?
Ohne die Panoramafreiheit (oder Straßenbildfreiheit) wäre es nahezu unmöglich, Filme oder Fotografien im öffentlichen Raum anzufertigen....


Zum Personenbezug von Geodaten
Das Datenschutzrecht ist anwendbar, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Namen und...

geoinformation-law
Geoinformation und Recht
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