

ÜBER MICH
Dr. Martin Mittelbach, LL.M.
Rechtsanwalt
Seit rund 20 Jahren befasse ich mich mit den Rechtsfragen raumbezogener Daten, zunächst in der Raumfahrt, später in Forschung, Lehre und Rechtsberatung. Meine Mandanten sind Unternehmen der Geo-IT, Behörden und Forschungseinrichtungen, die Geodaten erheben, verarbeiten oder bereitstellen. Ich übersetze rechtliche Anforderungen so, dass sie im Projekt umsetzbar sind.
Werdegang und Qualifikation
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Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln
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Promotion im internationalen Recht der Fernerkundung, Universität zu Köln
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LL.M. im Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln
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Lehrbeauftragter für Geoinformationsrecht an der TU Darmstadt
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Veröffentlichungen und Fachvorträge zum Geoinformations- und Datenschutzrecht
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Zertifizierungen im klassischen und agilen Projektmanagement (PMP, PMI-ACP, Certified Scrum Master)
Schwerpunkte
Rechtliche Beratung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Geodaten.
01
Datenschutz
Personenbezug von Geodaten, datenschutzkonforme Erhebung, Veröffentlichung und Weitergabe nach der DSGVO.
02
Urheber-, Datenbank- und Vertragsrecht
Schutz von Karten, Luftbildern und Geodatenbanken, Lizenz- und Datenlieferverträge, Haftung für fehlerhafte Geodaten.
03
KI-Regulierung
Einordnung von KI-Anwendungen mit Geodaten nach der KI-Verordnung, Transparenz- und Dokumentationspflichten.
04
Drohnen und Luftbilder
Betriebsgenehmigungen, Überflug fremder Grundstücke, Persönlichkeitsrechte und Panoramafreiheit.
05
Weltraum- und Fernerkundungsrecht
Satellitendaten und ihre Verbreitung, Satellitendatensicherheitsgesetz, Exportkontrolle, internationale und europäische Rahmenbedingungen der Raumfahrt.
06
Vermessungsrecht und öffentliche Geodaten
Amtliche Geobasisdaten und Liegenschaftskataster, Geodateninfrastrukturen und INSPIRE, Open Data und Datennutzung.
Was ist
Geoinformationsrecht?
SCHNITTSTELLENKOMPETENZ
Das Geoinformationsrecht umfasst als Querschnittsmaterie die Regelungen verschiedener Rechtsgebiete, die für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Verbreitung von Geodaten und Geoinformation gelten. Geodaten sind nach der gesetzlichen Definition alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet (§ 3 Abs. 1 GeoZG).
Dazu gehören das Datenschutz-, Urheber- und Verwaltungsrecht ebenso wie das Luft-, Weltraum- und KI-Recht. Navigationsdienste, autonome Systeme und digitale Zwillinge von Städten beruhen auf präzisen Geodaten. Dabei berühren sich mehrere Rechtsgebiete, woraus neue, rechtlich komplexe Fragestellungen entstehen.

„Innovation braucht Rechtssicherheit, gerade dort, wo Daten einen Ort haben.“
Von den Daten zum Recht.
Die rechtliche Bewertung von Geodaten setzt ein Verständnis der zugrunde liegenden Technologien voraus. Wer nachvollzieht, wie Geodaten erfasst, verarbeitet und zu Produkten weiterentwickelt werden, kann sie juristisch präzise einordnen und rechtssicher gestalten.












