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BayVGH: Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks ohne Rechtsgrundlage unzulässig
Einleitung Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 15. Februar 2024, dass die datenschutzrechtliche Generalklausel des Art. 4 Abs. 1 BayDSG im entschiedenen Fall keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks durch eine Gemeinde ist (BayVGH, Beschl. v. 15.2.2024 – 4 CE 23.2267). Sachverhalt Eine Stadt wollte Grundstücke im Gemeindegebiet durch beauftragte Ingenieurbüros mit Drohnen bildlich erfassen und georeferenzieren lassen. Z
Martin Mittelbach
vor 2 Tagen3 Min. Lesezeit


BGH: Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
In seinem Urteil vom 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass mit Hilfe einer Drohne angefertigte Luftaufnahmen nicht der Panoramafreiheit unterfallen. (BGH-Urteil vom 23.10.24 – I ZR 67/23) Geklagt hatte eine Verwertungsgesellschaft, die Rechte und Ansprüche von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten im visuellen Bereich (Malern, Bildhauern und Fotografen) wahrnimmt, gegen einen Buchverlag. Dieser hatte in einem Reiseführer von Halden im Ruhrgebiet mi
Martin Mittelbach
25. Jan. 20251 Min. Lesezeit
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