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BayVGH: Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks ohne Rechtsgrundlage unzulässig
Einleitung Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 15. Februar 2024, dass die datenschutzrechtliche Generalklausel des Art. 4 Abs. 1 BayDSG im entschiedenen Fall keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks durch eine Gemeinde ist (BayVGH, Beschl. v. 15.2.2024 – 4 CE 23.2267). Sachverhalt Eine Stadt wollte Grundstücke im Gemeindegebiet durch beauftragte Ingenieurbüros mit Drohnen bildlich erfassen und georeferenzieren lassen. Z
Martin Mittelbach
vor 2 Tagen3 Min. Lesezeit
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